Am 27. Mai 2020 fand im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zu dem geplanten Aufsichtswechsel von Finanzanlagenvermittlern mit Gewerbezulassung nach § 34f Gewerbeordnung hin zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) statt.