Deutsches Bruttoinlandsprodukt: Rezession im Schnelldurchlauf

Jetzt ist es amtlich: Deutschland stürzte im zweiten Quartal in die tiefste Rezession der Nachkriegsgeschichte: Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) sank um 10,1 Prozent gegenüber dem Vorquartal. Das lässt auch den bisherigen Rekord aus der Finanzkrise von minus 4,7 Prozent im ersten Quartal 2009 verblassen. Das schreibt Martin Moryson, Chefvolkswirt Europa des Vermögensverwalters DWS, in einem aktuellen „Standpunkt“.

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Automatisch gespeicherter Entwurf

Zum Ende des ersten Halbjahres erholt sich der Einzelhandel langsam wieder von den Folgen des Lockdowns infolge der Corona-Pandemie. Dennoch sind die Spuren der Ausnahmesituation und Umsatzrückgänge im zweiten Quartal laut Einzelhandelsmarktüberblick des Immobiliendienstleisters JLL deutlich sichtbar: Der Flächenumsatz verlor rund 24 Prozent im Vergleich zum Vorjahreshalbjahr und fiel damit auf 191.900 Quadratmeter. Die Anzahl der Anmietungen lag bei 383, was einem Rückgang von nahezu einem Drittel im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 entspricht.

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Zum Ende des ersten Halbjahres erholt sich der Einzelhandel langsam wieder von den Folgen des Lockdowns infolge der Corona-Pandemie. Dennoch sind die Spuren der Ausnahmesituation und Umsatzrückgänge im zweiten Quartal laut Einzelhandelsmarktüberblick des Immobiliendienstleisters JLL deutlich sichtbar: Der Flächenumsatz verlor rund 24 Prozent im Vergleich zum Vorjahreshalbjahr und fiel damit auf 191.900 Quadratmeter. Die Anzahl der Anmietungen lag bei 383, was einem Rückgang von nahezu einem Drittel im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 entspricht.

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Nahversorger treiben die Einzelhandelsvermietung an

Zum Ende des ersten Halbjahres erholt sich der Einzelhandel langsam wieder von den Folgen des Lockdowns infolge der Corona-Pandemie. Dennoch sind die Spuren der Ausnahmesituation und Umsatzrückgänge im zweiten Quartal laut Einzelhandelsmarktüberblick des Immobiliendienstleisters JLL deutlich sichtbar: Der Flächenumsatz verlor rund 24 Prozent im Vergleich zum Vorjahreshalbjahr und fiel damit auf 191.900 Quadratmeter. Die Anzahl der Anmietungen lag bei 383, was einem Rückgang von nahezu einem Drittel im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 entspricht.

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Nahversorger treiben die Einzelhandelsvermietung an

Zum Ende des ersten Halbjahres erholt sich der Einzelhandel langsam wieder von den Folgen des Lockdowns infolge der Corona-Pandemie. Dennoch sind die Spuren der Ausnahmesituation und Umsatzrückgänge im zweiten Quartal laut Einzelhandelsmarktüberblick des Immobiliendienstleisters JLL deutlich sichtbar: Der Flächenumsatz verlor rund 24 Prozent im Vergleich zum Vorjahreshalbjahr und fiel damit auf 191.900 Quadratmeter. Die Anzahl der Anmietungen lag bei 383, was einem Rückgang von nahezu einem Drittel im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 entspricht.

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Coronabedingte Untersagung von Betrieben der erotischen Massage

Der Betrieb von erotischen Massagen ist auf der Grundlage der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (weiterhin) nicht zulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Die Verordnung untersagt die Öffnung und Durchführung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen bis zum 31. August 2020. Auf dieser Grundlage lehnte das Verwaltungsgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Betreibers eines erotischen Massagestudios ab.

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Coronabedingte Untersagung von Betrieben der erotischen Massage

Der Betrieb von erotischen Massagen ist auf der Grundlage der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (weiterhin) nicht zulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Die Verordnung untersagt die Öffnung und Durchführung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen bis zum 31. August 2020. Auf dieser Grundlage lehnte das Verwaltungsgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Betreibers eines erotischen Massagestudios ab.

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Coronabedingte Untersagung von Betrieben der erotischen Massage

Der Betrieb von erotischen Massagen ist auf der Grundlage der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (weiterhin) nicht zulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
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Der Betrieb von erotischen Massagen ist auf der Grundlage der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (weiterhin) nicht zulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Die Verordnung untersagt die Öffnung und Durchführung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen bis zum 31. August 2020. Auf dieser Grundlage lehnte das Verwaltungsgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Betreibers eines erotischen Massagestudios ab.

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