Durch das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt ist am 07.05.2018 ein Urteil ergangen, das seit dem 15.05.2018 rechtskräftig ist. Gegen Ivelin Genadiev Ankov wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 6.481,29 Euro angeordnet.
Durch das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt ist am 07.05.2018 ein Urteil ergangen, das seit dem 15.05.2018 rechtskräftig ist. Gegen Ivelin Genadiev Ankov wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 6.481,29 Euro angeordnet.