Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte sich in zwei Eilverfahren mit der Frage zu befassen, wann die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) durch die Fahrerlaubnisbehörde zulässig ist und wann nicht. Während die Richter eine solche Anordnung bei wiederholten einfachen Verkehrsverstößen im Einzelfall als rechtswidrig einstuften, hielten sie es für rechtmäßig, einen Fahrerlaubnisinhaber bei nachgewiesenem gelegentlichen Cannabis-Konsum zur Durchführung einer MPU zu verpflichten.