Auch ein Geschäftsführer hat Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn sein Unternehmen im Zuge der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des SG Speyer hervor. Es komme in erster Linie darauf an, ob durch die Maßnahme Arbeitsplätze gesichert würden.