vorgehend FG Münster, 08. Juni 2020, Az: 11 V 1541/20 AO Leitsätze NV: Bei der Corona-Soforthilfe handelt es sich aufgrund ihrer Zweckbindung um eine nach § 851 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 399 Alternative 1 BGB regelmäßig nicht pfändbare Forderung. NV: Eine Beschwerde gegen die Ablehnung der AdV durch das FG ist nicht statthaft, weil […]