Durch Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 27.11.2018, rechtskräftig seit 18.01.2019, Az: 1 Ks 201 Js 17687/18 wurde die erweiterte Einziehung folgender Gegenstände, die der Verurteilte von unbekannten Verletzten erlangte, angeordnet:
2.230,04 EUR.