Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem weiteren den sogenannten „Dieselskandal“ betreffenden Verfahren Verhandlungstermin bestimmt.
Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem weiteren den sogenannten „Dieselskandal“ betreffenden Verfahren Verhandlungstermin bestimmt.