Durch das Landgericht Stuttgart ist am 26.02.2019 ein Urteil ergangen, welches seit dem 26.02.2019 rechtskräftig ist, in welchem die Einziehung des Wertes in Höhe von 340.340,00 EUR gegen die Beteiligte Birgit Gisela Beier angeordnet wurde.
Durch das Landgericht Stuttgart ist am 26.02.2019 ein Urteil ergangen, welches seit dem 26.02.2019 rechtskräftig ist, in welchem die Einziehung des Wertes in Höhe von 340.340,00 EUR gegen die Beteiligte Birgit Gisela Beier angeordnet wurde.