Die gesetzlichen Leistungen zur Arbeitskraftabsicherung reichen nicht aus. Eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es für Beschäftigte, die nach 1961 geboren sind, längst nicht mehr.
Die gesetzlichen Leistungen zur Arbeitskraftabsicherung reichen nicht aus. Eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es für Beschäftigte, die nach 1961 geboren sind, längst nicht mehr.