Beschluss vom 21. Dezember – StB 39/21 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die sofortige Beschwerde des Generalbundesanwalts dessen Anklage wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie damit zusammentreffender Delikte auch insoweit zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main eröffnet, als dieses die Eröffnung in Bezug auf einzelne Taten abgelehnt hatte. Der […]