Der Eigenhandel ist eine Finanzdienstleistung, das Finanzkommissionsgeschäft ein Bankgeschäft, wofür jeweils eine vorherige Erlaubnis der BaFin nach § 32 Absatz 1 KWG erforderlich ist. Die Aufsteller solcher Kryptoautomaten, die über keine Erlaubnis der BaFin verfügen, handeln unerlaubt und machen sich damit auch strafbar nach § 54 Absatz 1 Nr. 2 KWG. Die BaFin setzt ihre […]