Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am 16. Juli 2020 das Volksbegehren „Sechs Jahre Mietenstopp“ für unzulässig erklärt.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am 16. Juli 2020 das Volksbegehren „Sechs Jahre Mietenstopp“ für unzulässig erklärt.