BVI: Weihnachtsgeld nicht auf dem Girokonto liegen lassen

Mehr als 50 Milliarden Euro brutto werden in den kommenden Wochen schätzungsweise zusätzlich zu ihrem Gehalt an die Beschäftigten ausgezahlt. Viele wissen allerdings nicht, was sie mit ihrem Weihnachtsgeld machen sollen. Meist lassen sie es auf dem Girokonto liegen. Das sei aber nicht klug, denn das Girokonto wirft keine Zinsen ab und durch die Inflation verlieren die Ersparnisse an Wert. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der im Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) organisierten Fondsgesellschaften hin.

Sparer seien gut beraten, das Extra-Geld für eine Anlage in Aktien oder Aktienfonds zu nutzen. Sie versprächen langfristig attraktive Renditen. Aktienkurse schwankten zwar stärker als Anleihekurse, Anleger mit einer langfristigen Anlagestrategie seien aber in der Lage, auch große Kursschwankungen zu überstehen. Denn das Verlustrisiko bei Aktien tendierte über lange Zeiträume historisch gegen Null. Außerdem greife bei einer langen Spardauer der Zinseszinseffekt.

Ein Anlageberater könne dem Sparer dabei helfen, eine für ihn geeignete Quote von Aktien auf Basis seiner Risikobereitschaft festzulegen. Wer die Mühe scheue, die geeigneten Einzelaktien zu finden, habe die Möglichkeit, in Aktienfonds zu investieren. Die Fondsmanager suchten nach strengen Kriterien die geeigneten Unternehmen für das Portfolio aus. Die breite Anlage des Vermögens in unterschiedliche Branchen, Länder und Kapitalmärkte verteile dabei die Risiken. Außerdem werden die Gelder der Anleger in der Regel als Sondervermögen verwahrt – getrennt von der Bilanz der Fondsgesellschaft. Damit seien die Fonds vor einer Insolvenz der Fondsgesellschaft geschützt. (DFPA/mb1)

Quelle: Pressemitteilung BVI

Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main ist Repräsentant der Investmentbranche in Deutschland. Die 98 Mitglieder des 1970 gegründeten Verbands verwalten über drei Billionen Euro in Publikumsfonds, Spezialfonds und Vermögensverwaltungsmandaten.

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