Das Landgericht Duisburg hat die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen eines im Bahnhof Voerde begangenen Tötungsdelikts angeordnet. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die hiergegen gerichtete Revision des Beschuldigten verworfen. Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen litt der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt an einer undifferenzierten oder atypischen Schizophrenie. Unter dem Einfluss psychotisch verzerrter […]