Anspruch eines IHK-Mitgliedes auf Austritt seiner Kammer aus dem Dachverband DIHK wegen fortgesetzter Kompetenzüberschreitungen

Das Mitglied einer Industrie- und Handelskammer (IHK) kann den Austritt seiner Kammer aus dem Dachverband Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK e.V.) verlangen, wenn dieser mehrfach und nicht nur in atypischen Ausreißerfällen die gesetzlichen Kompetenzgrenzen der Kammern überschritten hat und keine hinreichenden Vorkehrungen bestehen, um die Wiederholung von Kompetenzverstößen zuverlässig zu verhindern. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

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Neuer Bildungsdienstleister für Immobilienmakler

Rechtzeitig vor Ablauf der ersten Zeitspanne der Fortbildungspflicht für Immobilienmakler (§ 34 c GewO) per 31. Dezember 2020 präsentiert sich mit Definet, ein Servicedienstleister für Finanzberatungsunternehmen, ein neuer Bildungsdienstleister für die Immobilienbranche. Die Definet-Akademie schult seit Jahren Vermittler von Finanzprodukten und Immobilienfinanzierungen und nun auch als von den Industrie- und Handelskammern (IHK) anerkannte Lehreinrichtung für den Immobiliensektor.

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