Urteil im Elysium-Prozess überwiegend rechtskräftig

Das Landgericht Limburg an der Lahn hat die Angeklagten M., P. und G. unter anderem wegen bandenmäßigen Verbreitens und Besitzverschaffung kinderpornographischer Schriften, jeweils in einer Vielzahl von Fällen, zwei der Angeklagten darüber hinaus wegen Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und einen der Angeklagten zudem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu mehrjährigen Freiheitstrafen verurteilt und zusätzlich die Unterbringung des Angeklagten G. in der Sicherungsverwahrung angeordnet.

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