Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 20.04.2023 – VI R 24/20 festgestellt, dass Mieter die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gemäß § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuermindernd geltend machen können, auch wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben. In dem vorliegenden Fall wohnten die Kläger in einer angemieteten […]