Kein Anspruch eines Bodenschutzvereins auf Anerkennung als Naturschutzvereinigung

Die Anerkennung einer Umweltvereinigung auch als Naturschutzvereinigung setzt voraus, dass nach dem satzungsgemäßen Aufgabenbereich der Vereinigung die Förderung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege überwiegt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Auf seinen Antrag erkannte das Umweltbundesamt den Kläger zwar als Umweltvereinigung an, lehnte die Anerkennung als Naturschutzvereinigung jedoch ab. Der Kläger […]

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