Urteil: Immobilienmakler müssen auf Risiken hinweisen

Zu den Aufgaben von Immobilienmaklern gehört es, ihre Kundschaft über eventuelle Risiken des Grundstücksgeschäfts aufzuklären, damit diese vermieden werden. So müssen sie von einem Verkauf an Interessenten abraten, wenn sie Zweifel haben, dass diese den Kaufpreis finanzieren können. Wüstenrot Immobilien, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, weist auf ein Urteil des Landgerichts Frankenthal hin. Im entschiedenen Fall […]

Weiterlesen