BUL-Bergbausanierung und Landschaftsgestaltung Sachsen GmbH – Insolvenzverfahren Dresden

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BUL-Bergbausanierung und Landschaftsgestaltung Sachsen GmbH, Spreetaler Straße 4, 02979 Elsterheide, Amtsgericht Dresden , HRB 10787
vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Jürgen Asenbaum

– wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Genehmigung der Vereinbarung vom 31.07.2020 des Insolvenzverwalters mit der Commerzbank AG über die Abgeltung von bestehenden Absonderungsrechten durch eine Zahlung aus der Insolvenzmasse in Höhe von 400.000,00 EUR, beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Donnerstag, 15.10.2020, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Im Hinblick auf die Corona-Pandemie ergeht gemäß § 176 GVG folgende sitzungspolizeiliche Anordnung:

a. Personen, die mit dem SARS-CoV2-Virus infiziert sind oder in den letzten zwei Wochen zu einer mit dem SARS-CoV2-Virus infizierten Person näheren persönlichen Kontakt hatten, sowie Personen, die an einer Atemwegserkrankung leiden (Symptome: Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber), dürfen das Gerichtsgebäude nicht aufsuchen und haben, soweit sie verfahrensbeteiligt und zum Termin geladen sind, vor dem Termin telefonisch mit dem Gericht Kontakt aufzunehmen. Der Zutritt zum Sitzungssaal ist ihnen zu verwehren.

b. Alle an der Verhandlung teilnehmenden Personen (Schuldner, Gläubiger, Insolvenzverwalter, Gerichtspersonen, Vorführbeamte und alle weiteren Teilnehmenden) müssen sich vor dem Betreten des Sitzungssaales gründlich die Hände waschen.

c. Verhandlungsteilnehmer müssen zu anderen Personen mindestens 1,5 m Abstand halten und dürfen nur einzeln nach Aufruf in den Sitzungssaal eintreten und nicht unaufgefordert an den Richtertisch oder an Protokollführer oder andere Verfahrensbeteiligte herantreten.

d. Verhandlungsteilnehmer haben während des Aufenthalts im Sitzungssaal und in den Wartebereichen unmittelbar vor dem Sitzungssaal eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, soweit der Vorsitzende keine abweichende Anordnung im Einzelfall trifft.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

549 IN 2675/11 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 28.09.2020

 

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