Klärung der Identität im Einbürgerungsrecht in Ausnahmefällen auch ohne amtliche Ausweispapiere möglich

Die Klärung der Identität eines Einbürgerungsbewerbers i.S.d. § 10 Abs. 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes kann in Fällen, in denen feststeht, dass amtliche Ausweispapiere nicht vorgelegt oder zumutbar vom Einbürgerungsbewerber beschafft werden können, auch auf andere Art, insbesondere durch Vorlage nichtamtlicher Dokumente, erfolgen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

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Bluebay: „Im Oktober dürfte es zu einem Kompromiss zwischen Brüssel und Westminster kommen“

Beim Brexit steuern London und Brüssel auf einen harten Bruch zu, schreibt Mark Dowding, Chief Investment Officer beim Asset Manager Bluebay, in einem aktuellen Marktkommentar. Ein eingeschränktes Handelsabkommen dürfte unter Umständen aber erreicht werden können: Sobald der Kompromiss stehe, „ist die Zeit für eine Long-Position im Pfund Sterling gekommen“.

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