Coronabedingte Untersagung von Betrieben der erotischen Massage

Der Betrieb von erotischen Massagen ist auf der Grundlage der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (weiterhin) nicht zulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.

Die Verordnung untersagt die Öffnung und Durchführung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen bis zum 31. August 2020. Auf dieser Grundlage lehnte das Verwaltungsgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Betreibers eines erotischen Massagestudios ab.

Es sei unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens, aber auch des von dem Land eigens für diese Betriebe entwickelten Hygienekonzepts nicht mit dem für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeitsgrad feststellbar, dass die Untersagung erotischer Einrichtungen offensichtlich ermessenfehlerhaft sei. Den Infektionsgefahren bei der Erbringung von Massagen als sexuellen Dienstleistungen könne nicht in vergleichbarer Weise effektiv wie bei anderen körpernahen Dienstleistungen (z.B. medizinische Massagepraxen, Kosmetikstudios, Saunen) durch Hygienebeschränkungen vorgebeugt werden. Deren tatsächliche Umsetzung in der Realität müsse angezweifelt werden. Ihre Einhaltung in der Praxis sei zudem nur schwer zu überwachen. Dies gelte auch hinsichtlich der Kontakterfassung von Kunden zur Nachverfolgung von Infektionsketten. Insoweit stelle das Bedürfnis der Kunden solcher Einrichtungen nach Diskretion ein besonderes Überwachungsproblem dar. Das drohende Kontrolldefizit im Zusammenhang etwa mit der Überprüfung von Kontaktdaten lasse es (noch) als gerechtfertigt erscheinen, dass das Land von einer zunächst beabsichtigten Öffnung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen innerhalb weniger Tage wieder Abstand genommen habe.

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Intreal: Coronakrise bremst Wachstum

Die Service-Kapitalverwaltungsgesellschaft (Service-KVG) Intreal International Real Estate (Intreal) hat ihren Wachstumskurs im zweiten Quartal 2020 fortgesetzt. Die Assets under Administration (AuA) stiegen per Ende Juni auf 34,3 Milliarden Euro, was einer Steigerung um rund 950 Millionen Euro gegenüber dem ersten Quartal 2020 entspricht. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie führten allerdings zu einer Verlangsamung des Wachstums, wie der Vergleich zu den ersten drei Monaten des Jahres zeigt: Im sehr guten ersten Quartal waren die AuA der Intreal um 1,9 Milliarden Euro angestiegen.

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Verbraucherzentrale: Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat im Jahr 2019 über 20.000 langlaufende Prämiensparverträge gekündigt. Die Verträge waren ursprünglich eher niedrig verzinst, bieten aus heutiger Sicht aber aufgrund der Prämien eine attraktive Rendite. Des Weiteren hat die Sparkasse Nürnberg vielen Prämiensparern aus Sicht der Verbraucherschützer jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb reichte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht (OLG) in München Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse ein.

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Quartalsdaten europäischer Banken wegen Covid-19 unter Druck

Die Corona-Krise und der damit verbundene ökonomische Abschwung schlagen sich in den Quartalsdaten der europäischen Banken nieder. Laut vierteljährlichem Risiko-Dashboard der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) vom 30. Juli gingen wichtige Eigenmittelparameter zurück, während die Risikokosten stiegen. Das merkt die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) an. Der Blick in die Zukunft in den einzelnen Bereichen falle ebenfalls durchwachsen aus.

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Commerz Real: Procz ist Global Head of Transactions

Maja Procz (45) ist seit 1. August 2020 neue Global Head of Transactions bei der Fondsgesellschaft Commerz Real. Sie folgt auf Henning Koch, der im April in den Vorstand des Unternehmens berufen wurde und dort unter anderem die Bereiche Transactions und Assetmanagement verantwortet. In ihrer Funktion koordiniert sie künftig alle internationalen Immobilienan- und -verkäufe und berichtet direkt an Koch.

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Schadensersatzklage im sogenannten „Dieselfall“ gegen die VW AG bei Gebrauchtwagenkauf nach Aufdeckung des „Dieselskandals“ erfolglos

Urteil vom 30. Juli 2020 – VI ZR 5/20

Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlung zuständige VI. Zivilsenat hat heute über einen Fall entschieden, in dem der Käufer einen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Gebrauchtwagen erst nach Bekanntwerden des sogenannten Dieselskandals gekauft hat. Der Senat hat in diesem Fall Schadensersatzansprüche verneint.

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Deutsches Bruttoinlandsprodukt: Rezession im Schnelldurchlauf

Jetzt ist es amtlich: Deutschland stürzte im zweiten Quartal in die tiefste Rezession der Nachkriegsgeschichte: Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) sank um 10,1 Prozent gegenüber dem Vorquartal. Das lässt auch den bisherigen Rekord aus der Finanzkrise von minus 4,7 Prozent im ersten Quartal 2009 verblassen. Das schreibt Martin Moryson, Chefvolkswirt Europa des Vermögensverwalters DWS, in einem aktuellen „Standpunkt“.

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