Handelskammern verweigern Auskunft zur Aufsicht bei Finanzanlagenvermittlern

Laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben die Industrie- und Handelskammern (IHKs) der Verbraucherschutzorganisation gegenüber, eine Auskunft zu ihrer Aufsichtspraxis von Finanzanlagenvermittlern verweigert. Damit sei die Chance verpasst worden, der Kritik des vzbv an der Doppelrolle der IHKs entgegenzutreten. Die IHKs sind sowohl Interessenvertreter der Vermittler als auch ihre Aufsichtsbehörde – ein aus Sicht des vzbv deutlicher Interessenkonflikt.

Weiterlesen