Handelskammern verweigern Auskunft zur Aufsicht bei Finanzanlagenvermittlern

„Es ist befremdlich, dass mit der Überwachung öffentlichen Rechts beauftragte Stellen keine Auskunft über Details ihrer Aufsichtspraxis geben. Transparenz und vertrauensbildende Maßnahmen sehen anders aus“, kritisiert Dorotheas Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv.

Der vzbv hatte im August 2020 fünfzehn ausgewählte IHK gebeten, einen Fragebogen zu ihrer Aufsichtspraxis zu beantworten. Gegenstand des Fragebogens waren Fragen zur Erlaubniserteilung, zur laufenden Verhaltensaufsicht und der Handhabung der Berichte von Wirtschaftsprüfern.

Von den 15 angeschriebenen Kammern haben lediglich sechs auf die Fragen zur Aufsichtspraxis reagiert. In der Sache hat keine einzige Kammer Stellung zur eigenen Aufsichtspraxis bezogen.

Zum Hintergrund: Im Dezember 2019 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über gewerbliche Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorgelegt. Dieser wurde im Mai 2020 in erster Lesung parlamentarisch beraten. Der vzbv hatte den Entwurf begrüßt und eine zügige Umsetzung gefordert. Bisher werden Finanzanlagenvermittler je nach Bundesland von den Gewerbeämtern oder den Industrie- und Handelskammern beaufsichtigt.

Der vzbv fordert die Aufsicht über Anlagevermittler zügig an die BaFin zu übertragen. Ziel müsse es sein, den Finanzmarkt verbraucherfreundlicher zu machen und den Vertrieb unseriöser Produkte zu erschweren. (DFPA/JF1)

Quelle: Homepage vzbv

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